- Lesbarkeit: Texte sollten klar und einfach zu lesen sein.
- Bedienbarkeit: Websites sollten auch ohne Maus bedienbar sein, z. B. nur mit der Tastatur.
- Kompatibilität: Unterstützung für Hilfstechnologien wie Bildschirmleseprogramme.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienungselemente sollten leicht verständlich sein.
- Anpassbarkeit: Anpassungsmöglichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse, wie Kontrasteinstellungen oder Textgrößen.
Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet, dass niemand von der Nutzung ausgeschlossen wird, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Was gibt es für Normen, Richtlinien und Gesetze im Hinblick auf Accessibility und Barrierefreiheit?
Grundlegend gibt es eine Europäische Norm EN 301 549 und eine EU-Richtlinie 2019/882. In Deutschland gibt es außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni 2025 rechtskräftig wird. Doch was hat das genau zu bedeuten?
EN 301 549
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festlegt. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Bildschirmleseprogrammen.
Diese Norm gilt schon seit 2014 und richtet sich hauptsächlich an öffentliche Auftraggeber in der Europäischen Union. Dies beinhaltet staatliche Einrichtungen, Behörden und andere Organisationen, die öffentlich finanziert werden. Das bedeutet, dass z.B. eine staatliche Einrichtung verpflichtet ist (Web)Anwendungen grundlegend „accessible“ zu machen.
Welche Branche interessant ist, ist die Medizinbranche. Gesundheitseinrichtungen, besonders staatliche oder öffentlich finanzierte Krankenhäuser und Gesundheitsdienste, werden auch als öffentliche Einrichtungen angesehen und fallen somit unter die EN 301 549.
EU-Richtlinie 2019/882
Die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen im privaten Sektor zu verbessern. Sie legt spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit einer Reihe von Produkten und Dienstleistungen fest. Darunter E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronische Geräte und bestimmte Online-Dienstleistungen.
Diese Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen im privaten Sektor, die die in der Richtlinie aufgeführten Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um. Am 28. Juni 2025 tritt das Gesetz dann in Kraft. Das bedeutet, ab diesem Tag müssen Unternehmen gewährleisten, dass Anwendungen, die unter die EU-Richtlinie 2019/882 fallen, auch accessible sind.
Ab wann ist man laut Gesetz accessible? Wie kann man das prüfen?
Grundlegend kann man sagen, dass man die Vorgaben erreicht hat, wenn man laut WCAG das Level AA erreicht hat (Liste aller Kriterien).
In der folgenden Visualisierung sieht man, wie die Level ineinander aufgebaut sind. Level AA beinhaltet alle Anforderungen von Level A und Level AAA beinhaltet die Anforderungen von Level A und Level AA.

Quelle: Eigene Darstellung
Level A: Minimale Anforderungen
- Alle Bilder müssen beschrieben werden, damit sie auch für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen zugänglich sind.
- Alle multimedialen Inhalte (z. B. Audio- oder Videoinhalte) müssen Untertitel oder Transkripte haben.
- Die Webseite muss mit der Tastatur navigiert werden können, damit sie auch Nutzende ohne Maus bedienen können.
- Die Webseite darf keine Inhalte haben, die epileptische Anfälle auslösen können.
Level AA: Akzeptable Anforderungen
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend sein, damit der Text auch für Nutzende mit Sehbeeinträchtigungen lesbar ist.
- Die Webseite muss eine einfache Navigation und Verständlichkeit haben, damit auch Nutzende mit kognitiven Beeinträchtigungen sie nutzen können.
- Die Webseite darf keine automatischen Ablenkungen (z. B. automatisch abspielende Videos) haben, die Nutzende irritieren könnten.
Level AAA: Optionale Anforderungen
- Alle Texte auf der Webseite müssen in verschiedenen Sprachvarianten zur Verfügung stehen, damit auch Nutzende mit verschiedenen Sprachen die Inhalte verstehen können.
- Die Webseite muss so gestaltet sein, dass sich die Benutzeroberfläche an die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden anpassen lässt, z. B. durch eine individuelle Anpassung von Schriftgröße oder Farben.
- Die Webseite darf keine bewegten Inhalte haben, die sich nicht deaktivieren lassen, damit auch Nutzende mit Aufmerksamkeitsstörungen oder Autismus die Inhalte ungestört nutzen können.
Weitere Punkte, die gewährleistet werden:
- Textalternativen für Medien: Bilder und nicht-textuelle Inhalte müssen klare und präzise Textbeschreibungen haben, um von Bildschirmleseprogrammen interpretiert zu werden.
- Durchdachte Farbgestaltung: Die Farbgestaltung muss so sein, dass sie auch für Menschen mit Farbsehschwächen oder -blindheit verständlich ist und ausreichenden Kontrast bietet.
- Verständliche Inhalte: Der Text auf der Webseite muss klar und verständlich sein, um sicherzustellen, dass er von verschiedenen Benutzergruppen leicht interpretiert werden kann.
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Interaktionen auf der Webseite müssen über die Tastatur navigierbar und bedienbar sein, ohne auf die Maus angewiesen zu sein.
- Fokussierbare Elemente: Alle interaktiven Elemente müssen mit der Tastatur fokussierbar sein, damit Benutzende sie leicht erkennen und auswählen können.
- Pausieren und Stoppen von Inhalten: Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte müssen pausierbar oder stoppbar sein, um Benutzenden Zeit zum Lesen oder Interagieren zu geben.
- Navigationsstrukturen: Die Webseite sollte eine klare und konsistente Navigationsstruktur haben, um Benutzenden die Orientierung zu erleichtern.
- Eingabefehler verhindern: Webformulare sollten Benutzenden helfen, Eingabefehler zu vermeiden und sie bei der Korrektur unterstützen.
- Klar verständliche Links und Buttons: Links und Schaltflächen sollten klare und beschreibende Bezeichnungen haben, um ihren Zweck zu verdeutlichen.
- Robuste Technologien: Die Webseite sollte so entwickelt werden, dass sie auf verschiedenen Plattformen und mit verschiedenen Hilfstechnologien (wie zum Beispiel Screenreader) robust funktioniert.

Ich will mein (bestehendes/geplantes) Produkt accessible machen. Was heißt das nun?
Vielen ist der Begriff „Mobile First“ bekannt. Das ist ein grundlegendes Konzept im Web, bei dem man eine Anwendung zuerst für mobile Geräte konzipiert und entwickelt und sich erst dann um die Tablet bzw. die Desktop-Variante kümmert. Das ist eigentlich ein Standard und sollte immer als Grundlage für Projekte genutzt werden. Vor einigen Jahren gab es das Konzept noch nicht und man hat nur für Desktop entwickelt. Bis dann die mobilen Geräte kamen und es daraufhin hieß „wir müssen responsive werden – ASAP und es soll nicht viel kosten“ (was dann natürlich in den meisten Fällen nicht einfach war und Unmengen an Zeit und Geld gekostet hat). Das Gleiche gab es dann noch für (Unit)Tests usw.
Accessibility wird genau gleich ablaufen. In 100 % der Fälle heißt es bisher „brauchen wir nicht, machen wir, wenn dann später“. Später heißt, dass es ein sehr teures und zeitintensives Unterfangen wird, bei dem auf Biegen und Brechen die Anwendung so umgestaltet wird, dass die Anwendung gerade so die Anforderungen erreichen wird.
Barrierefreiheit muss schon während der Konzeptionsphase ein Teil eines Projekts sein. Hier müssen nicht nur Punkte wie Farben und Kontraste bestimmt werden, sondern auch Entscheidungen getroffen werden wie: „Wie soll die User Journey für Personen sein, die nur die Tastatur nutzen können“ oder „Wie soll die User Journey für blinde Personen sein?“. Diese Fragen können aus UI/UX Sicht sehr relevant sein, da dies ein Design massiv beeinflussen kann.
Das heißt: Bei Projekten, die in Planung sind, sollte das Thema Accessibility so früh wie möglich besprochen und ggf. integriert werden. Bei bestehenden Projekten muss man in den sauren Apfel beißen und Accessibility konzipieren und dann dementsprechend umsetzen. Je komplizierter und umfangreicher die Anwendung, desto umfangreicher wird natürlich der Umbau (wie früher Responsibilität).
Je früher man sich über Accessibility Gedanken macht, desto einfacher wird die Umsetzung. Wie die Zahlen genau sind, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich, jedoch auf jeden Fall besser als „brauchen wir nicht, machen wir, wenn dann später“.
Unsere Einschätzung zu Accessibility und Barrierefreiheit
Accessibility ist nicht nur aus sozialer Sicht sehr wichtig, sondern (kann) auch vom Gesetz bindend werden. Accessibility wird in der Zukunft der Webentwicklung immer wichtiger und wir müssen uns schon während der Konzeption Gedanken dazu machen, um effizient und kostengünstig zu entwickeln.



